Alexander Kurz
Geschäftsinhaber

Zu unseren Aufgaben gehört die Verlegung, die Konstruktion von Unterböden sowie das Schleifen und Versiegeln mit modernen Techniken. Gerne können Sie auch die Ware über uns beziehen. Bedingt durch unsere Betriebsgröße können wir individuell auf Ihre Wünsche und Vorstellungen eingehen und auch bei kurzfristigen Änderungen Ihrerseits sofort reagieren.

Es würde uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und stehen Ihnen gerne für eine fachkundige Beratung bei Ihnen zu Hause bzw. auf der Baustelle zur Verfügung.

herzlichst Ihr

DAS HANDWERK ALS FUSSBODENLEGER

Der Fußbodenleger beschäftigt sich überwiegend mit dem Einbau und der Reparatur verschiedener Fußbodenarten. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf, welcher überwiegend im Baunebengewerbe zum Einsatz kommt. Der Beruf Bodenleger wurde erst 1965 als handwerksähnliches Gewerbe in die Handwerksordnung aufgenommen, im Jahre 1982 wurde er zum Ausbildungsberuf. Bodenbelagsarbeiten gehören auch zum Berufsbild der Vollhandwerke Estrichleger, Maler, Parkettleger und Raumausstatter. Dementsprechend können die genannten Vollhandwerke nicht nur in ihrem Handwerk, sondern auch im Bodenlegergewerbe ausbilden.

AUFTRAGSVERTEILUNG

  • Beratung & Handwerkliche Umsetzung und Verlegung 70% 70%
  • Beratung des Kunden und Planung des Projektes 20% 20%
  • Handel mit Bodenbelägen 10% 10%